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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden (B2B)

Vertragspartner:

Undergroundworkers GbR Weintke/Keil
Erich-Kästner-Weg 20
58332 Schwelm
Deutschland

E-Mail: info@undergroundworkers.com

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Undergroundworkers GbR Weintke/Keil (nachfolgend „Plattformbetreiber“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Veranstalter“).

1.2. Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters werden nicht anerkannt.

1.3. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur (SaaS) zur Vermittlung von Eintrittskarten. Der Plattformbetreiber tritt hierbei als technischer Dienstleister auf. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt ausschließlich direkt zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande.

2. Vertragsschluss und Anbindung der Zahlungsdienstleister

2.1. Die Nutzung der Ticketing-Funktionen setzt eine Registrierung sowie die erfolgreiche Anbindung der entsprechenden Zahlungsdienstleister-Konten voraus.

2.2. Online-Verkauf (Mollie): Für den Online-Verkauf von Tickets nutzt der Plattformbetreiber den Dienst der Mollie B.V. („Mollie“). Der Veranstalter ist verpflichtet, im Rahmen des Onboarding-Prozesses seinen Mollie-Account zu verknüpfen, um Online-Zahlungen zu empfangen.

2.3. Abendkasse / POS (Stripe): Für Verkäufe vor Ort (Point of Sale) nutzt der Plattformbetreiber „Stripe Connect“ der Stripe Payments Europe, Ltd. Möchte der Veranstalter die Abendkassen-Funktion nutzen, ist die Anbindung eines Stripe-Connect-Accounts erforderlich.

3. Zahlungsabwicklung und Gebühren

3.1. Direkter Zahlungsfluss: Zahlungen der Endkunden werden über den jeweiligen Zahlungsdienstleister (Mollie für Online, Stripe für POS) technisch so abgewickelt, dass der Ticketpreis (abzüglich der Gebühren des Plattformbetreibers und der Transaktionsgebühren) direkt dem Konto des Veranstalters beim jeweiligen Zahlungsdienstleister gutgeschrieben wird. Der Plattformbetreiber nimmt keine Gelder für den Veranstalter in Verwahrung („No Holding of Funds“).

3.2. Plattformgebühr (Application Fee): Für die Nutzung der Plattform erhebt der Plattformbetreiber eine Vermittlungsgebühr pro verkauftem Ticket. Diese Gebühr wird im Moment der Zahlung des Endkunden automatisch vom Transaktionsbetrag abgezogen und direkt an den Plattformbetreiber weitergeleitet.

3.3. Der Veranstalter stimmt zu, dass Mollie bzw. Stripe die anfallenden Plattformgebühren sowie die eigenen Transaktionsgebühren (Payment Processing Fees) automatisch vom Umsatz einbehalten (Netto-Auszahlung).

3.4. Sollten Rücklastschriften (Chargebacks) auftreten, ist der Veranstalter allein für deren Ausgleich gegenüber Mollie bzw. Stripe verantwortlich. Der Plattformbetreiber haftet nicht für Zahlungsausfälle der Endkunden.

4. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist für das jeweilige Event allein verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere:

  • Die Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen.
  • Alle steuerlichen Pflichten (z.B. Abführung der Umsatzsteuer auf den Ticketpreis) selbstständig zu erfüllen.
  • Seine Accounts bei Mollie und Stripe so zu führen, dass Rückerstattungen und Gebühren jederzeit gedeckt sind.
  • Den Plattformbetreiber unverzüglich über Absagen oder Änderungen zu informieren.

5. Stornierung, Ausfall und Rückerstattung

5.1. Da die Einnahmen aus dem Ticketverkauf direkt dem Veranstalter zufließen, liegt die Verantwortung für die Rückerstattung von Ticketgeldern bei Veranstaltungsabsage oder -verschiebung ausschließlich beim Veranstalter.

5.2. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass auf seinen Konten bei Mollie (für Online-Käufe) und Stripe (für POS-Käufe) ausreichend Guthaben vorhanden ist, um notwendige Rückerstattungen an Endkunden durchzuführen.

5.3. Verbleib der Provision: Die Vermittlungsleistung des Plattformbetreibers gilt mit der erfolgreichen Buchung des Tickets als erbracht. Im Falle einer Stornierung oder Absage der Veranstaltung bleibt der Anspruch auf die Plattformgebühr bestehen. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, die bereits einbehaltene "Application Fee" zurückzuerstatten. Sollten Mollie oder Stripe die Gebühr im Zuge eines Refunds technisch zurückbuchen, ist der Plattformbetreiber berechtigt, diese dem Veranstalter gesondert in Rechnung zu stellen.

6. Haftung und Freistellung

6.1. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Zahlungsdienste von Mollie oder Stripe.

6.2. Der Veranstalter stellt den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Endkunden, Mollie und Stripe) frei, die aus der Durchführung der Veranstaltung, der Absage oder aus mangelnder Deckung der Zahlungskonten resultieren.

6.3. Die Haftung des Plattformbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7. Datenschutz

Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass durch die Nutzung der Zahlungsdienste personenbezogene Daten des Veranstalters an Mollie B.V. bzw. Stripe Payments Europe, Ltd. übermittelt werden. Es gelten hierfür ergänzend die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Weitere Informationen in unsererDatenschutzerklärung.

8. Urheberrechte und Marketing

Der Veranstalter räumt dem Plattformbetreiber das Recht ein, die Veranstaltungsinhalte (Texte, Bilder) für die Bewerbung auf der Plattform und in sozialen Medien unentgeltlich zu nutzen.

9. Laufzeit und Vertragsbeendigung

9.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es fallen keine fixen monatlichen Grundgebühren an.

9.2. Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden, indem er die Nutzung der Plattform einstellt oder die Löschung seines Accounts beantragt. Eine Beendigung ist jedoch erst möglich, sobald alle veröffentlichten Veranstaltungen durchgeführt und alle ticketbezogenen Transaktionen (inkl. etwaiger Rückabwicklungen) vollständig abgeschlossen sind.

9.3. Das Recht des Plattformbetreibers zur sofortigen Sperrung des Accounts aus wichtigem Grund (z.B. bei Verstoß gegen diese AGB, Betrugsverdacht oder Verstoß gegen Richtlinien von Mollie oder Stripe) bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Undergroundworkers GbR (Schwelm), sofern der Veranstalter Kaufmann ist.